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BiH: Mehrwertsteuer-Rückerstattung beim Erstkauf einer Immobilie

Der Vorschlag zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in Bosnien und Herzegowina wurde in der ersten Lesung im Abgeordnetenhaus des Parlaments von BiH angenommen. Nach dieser Annahme folgt der parlamentarische Prozess der Einreichung von Änderungsanträgen und die Annahme in der zweiten Lesung vor dem Abgeordnetenhaus, wonach der Entwurf dem Haus der Völker zur Genehmigung übermittelt wird.

Laut dem Gesetzesentwurf können alle volljährigen Bürger von Bosnien und Herzegowina (natürliche Personen) mit ständigem Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina, die erstmals eine Wohnung oder eine Wohnimmobilie im Neubau kaufen, das Recht auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Anspruch nehmen. Die Mehrwertsteuer wird beim Verkauf von Immobilien, die nicht neu sind, nicht erhoben. Dieser Gesetzesentwurf umfasst daher keine Altbauten, da auf diese kein Mehrwertsteuer erhoben wird.

In der Begründung des Gesetzes wird vorgeschlagen, dass die Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Käufe bis zu 40 m² für die Person, die den Rückerstattungsantrag stellt, und zusätzlich 15 m² für jedes weitere Haushaltsmitglied vorgesehen ist, was einige Standards ähnlicher Gesetze in den Ländern der Region und den EU-Mitgliedstaaten widerspiegelt.

Tržište nekretnine, 25. Okt. 2024.

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